Zürich ist die grösste Stadt der Schweiz — und eine der angenehmsten für das Leben mit Hund: der See, die Wälder von Käferberg und Zürichberg, der Üetliberg, die weiten Wiesen der Allmend. An Auslauf mangelt es nicht. Eine dicht besiedelte Stadt braucht aber auch klare Regeln, und im Kanton Zürich hat sich zuletzt einiges geändert. Ob Sie gerade einen Welpen aufgenommen haben, neu in den Kanton gezogen sind oder sich einfach einen Überblick verschaffen wollen: Hier finden Sie alles, was Zürcher Hundehalterinnen und Hundehalter 2026 wissen müssen.
1. Die Anmeldung: AMICUS und Hundekontrolle
In der Schweiz muss jeder Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Datenbank AMICUS registriert sein. Wer einen Hund übernimmt oder in den Kanton Zürich zieht, erledigt danach mehrere Schritte in kurzer Folge.
Die wichtigste Regel: Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, muss innerhalb von zehn Tagen bei der Wohngemeinde gemeldet werden. In der Stadt Zürich ist dafür die Hundekontrolle der Stadtpolizei zuständig — sie verwaltet An- und Abmeldung sowie die Hundesteuer. Dasselbe gilt bei einem Umzug innerhalb des Kantons, beim Tod des Tieres oder bei einem Halterwechsel.
1. Prüfen, ob der Hund gechippt ist. 2. Sicherstellen, dass er in AMICUS auf Ihren Namen eingetragen ist. 3. Den Hund innert 10 Tagen bei der Hundekontrolle Ihrer Gemeinde anmelden. 4. Die Jahressteuer bezahlen. 5. Die obligatorische Ausbildung planen (siehe unten).
2. Die Hundesteuer
Der Kanton Zürich erhebt wie die ganze Schweiz eine jährliche Hundesteuer. Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest; im Kanton bewegt sie sich zwischen ungefähr 70 und 200 Franken pro Jahr und Hund. In der Stadt Zürich beträgt die Steuer 160 Franken pro Jahr und Hund.
Die Steuer ist jedes Jahr fällig, solange der Hund in der Gemeinde gemeldet ist. Melden Sie deshalb auch jeden Wegzug oder Todesfall — ein abgemeldeter Hund wird nicht mehr besteuert. Einzelne Gemeinden kennen Ermässigungen oder Befreiungen, etwa für Assistenzhunde; erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
3. Die obligatorische Hundeausbildung
Das ist die wichtigste Neuerung im Kanton Zürich: Seit dem 1. Juni 2025 gilt eine Ausbildungspflicht für alle Hunde. Wer einen Hund hält, muss mit ihm eine anerkannte praktische Ausbildung absolvieren.
Konkret heisst das: Ein praktischer Hundekurs bei einer anerkannten Trainerin oder einem anerkannten Trainer ist keine Empfehlung mehr, sondern eine kantonale gesetzliche Pflicht. Die Behörden verfolgen damit zwei Ziele — mehr Kontrolle über Hunde im öffentlichen Raum und bessere Unfallprävention. Wenn Sie gerade einen Hund übernommen haben, setzen Sie diese Ausbildung ganz oben auf die Liste. Die praktischen Details (Fristen, anerkannte Kursanbieter) finden Sie beim Veterinäramt des Kantons Zürich.
4. Gassi gehen in Zürich: Hundezonen, Allmend und Üetliberg
Die Stadt Zürich hat für rund 72 Grünanlagen klare Regeln in drei Kategorien definiert: Leinenpflicht, Freilaufzone und Hundeverbot. Diese «Hundezonen» werden regelmässig aktualisiert und sind auf einer offiziellen interaktiven Karte der Stadt einsehbar.
Beliebte Auslaufgebiete
- Die Allmend (Allmend Brunau und Allmend Fluntern) — weitläufige Wiesen, bei Hundehaltern äusserst beliebt und zu den hundereichsten Orten der Stadt zählend.
- Die Wälder von Käferberg, Hönggerberg und Zürichberg — ideal für lange Spaziergänge, unter Beachtung der Waldregeln (siehe unten).
- Der Üetliberg — Zürichs Hausberg mit Wanderwegen und Aussichtspunkten, gut mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar.
- Die Seeufer und seenahe Abschnitte — angenehm für Spaziergänge, aber Achtung: öffentliche Badeanlagen sind für Hunde grundsätzlich tabu.
Für sicheres Toben — gerade mit einem Hund, der den Rückruf noch lernt — gibt es in der Region Zürich auch private, eingezäunte Hundeparks wie den Pfotenpark, in denen der Hund frei rennen kann.
Diese Regeln gelten
- Im Wald und am Waldrand: Vom 1. April bis 31. Juli — Brut- und Setzzeit — müssen Hunde im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand an der Leine geführt werden.
- Generelle Verbote: Hunde sind auf Friedhöfen, in öffentlichen Badeanlagen, auf Schulhöfen sowie Spiel- und Sportanlagen nicht erlaubt.
- Lokale Leinenpflicht: Viele Stadtparks verlangen die Leine — teils dauernd, teils saisonal. Beachten Sie die Beschilderung vor Ort oder die Hundezonen-Karte.
- Hundekot: Aufnehmen ist Pflicht. Säcklispender («Robidog») stehen in der ganzen Stadt bereit.
Werfen Sie vor einer neuen Route einen Blick auf die offizielle «Hundezonen»-Karte der Stadt Zürich: Sie zeigt Zone für Zone, ob Leinenpflicht gilt, ob der Hund frei laufen darf oder ob der Zugang verboten ist. Die Regeln können von Park zu Park wechseln — manchmal von Strasse zu Strasse.
5. Tierärzte und Notfälle in Zürich
Zürich ist tiermedizinisch hervorragend versorgt — von der Quartierspraxis bis zur hochspezialisierten Klinik. Für Routinebehandlungen wie Impfungen, Check-ups oder Parasitenschutz wählen Sie am besten eine Praxis in Ihrer Nähe, um den Transportstress für das Tier klein zu halten.
Notfalldienst Kleintiere des Universitären Tierspitals Zürich: 044 635 81 12 — 24 Stunden, 365 Tage im Jahr. Rufen Sie im Notfall immer zuerst an, bevor Sie losfahren, damit das Team die Aufnahme vorbereiten kann.
🏥 Universitäres Tierspital Zürich
Eine der grössten Tierkliniken Europas, angegliedert an die Universität Zürich. Der Notfalldienst ist rund um die Uhr in Betrieb und nimmt akute Fälle auf — mit oder ohne Überweisung. Melden Sie sich im Notfall telefonisch an, bevor Sie sich auf den Weg machen.
🏥 Private Kliniken und Praxen in der Region
Zürich und die Agglomeration zählen zahlreiche private Kleintierkliniken und -praxen, von denen einige ebenfalls einen Notfalldienst anbieten — zum Beispiel das Tierärzte Zentrum in Zürich-Oerlikon oder Bessy's Kleintierklinik in Watt bei Regensdorf. Erreichbarkeit und Bedingungen des Notfalldienstes ändern sich; prüfen Sie Öffnungszeiten und Notfallnummer Ihrer nächstgelegenen Klinik, bevor Sie sie brauchen.
Speichern Sie noch heute die Nummer Ihrer Tierarztpraxis und die des nächsten Notfalldienstes — dazu Tox Info Suisse (145) für Vergiftungen. Im Ernstfall zählt jede Minute, und eine Nummer zu suchen ist dann der falsche Moment. In der ZULI-App haben Sie diese Kontakte und das Gesundheitsheft Ihres Hundes jederzeit griffbereit.
6. Alltag mit Hund in der Stadt
- Öffentlicher Verkehr: Hunde dürfen in Tram, Bus und Zug mitfahren. Ein kleiner Hund in der Tasche reist gratis; ein grosser Hund an der Leine braucht ein Billett. Ein Maulkorb kann verlangt werden.
- Kontrolle und Rückruf: Ein gehorsamer, gut sozialisierter Hund ist der Schlüssel zu einem entspannten Stadtleben — genau darauf zielt die obligatorische Ausbildung.
- Sommerhitze: Im Sommer früh morgens oder abends spazieren, heissen Asphalt zur Mittagszeit meiden und den Hund nie im Auto lassen.
- Rücksicht auf die Nachbarschaft: Bellen im Griff, Kot aufgenommen, Leine dort, wo sie verlangt ist. So bleibt die Stadt hundefreundlich.
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ZULI kostenlos testenAuf einen Blick
- ✅ Hund gechippt, in AMICUS registriert und innert 10 Tagen bei der Hundekontrolle gemeldet.
- ✅ Hundesteuer: 160 CHF/Jahr in der Stadt Zürich (70–200 CHF je nach Gemeinde im Kanton).
- ✅ Obligatorische praktische Ausbildung für alle Hunde seit dem 1. Juni 2025.
- ✅ Allmend, Käferberg- und Zürichbergwald, Üetliberg: viel Auslauf — gemäss Hundezonen-Karte.
- ✅ Leinenpflicht im Wald vom 1. April bis 31. Juli; Hundeverbot auf Friedhöfen, in Badis und auf Sportanlagen.
- ✅ Notfall: Tierspital Zürich, 044 635 81 12, rund um die Uhr — vorher anrufen.
Mit etwas Organisation ist Zürich eine wunderbare Stadt für einen Hund. Aktuelle offizielle Informationen zu Hundezonen, Steuer und Ausbildung finden Sie bei Stadt und Kanton Zürich. Und damit Gesundheitsheft, Erinnerungen und Notfallkontakte immer griffbereit sind, laden Sie die ZULI-App herunter — 14 Tage kostenlos. Bei medizinischen Fragen bleibt Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt die erste Anlaufstelle. Sie leben in Bern oder Basel? Hier finden Sie unsere Guides für Bern und Basel.
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